Vollstationäre Aufnahme

Sollte der vom Heimbewohner zu zahlende Betrag durch seine Rente nicht zu begleichen sein, muss beim Sozialamt ein Antrag auf Zuschuss gestellt werden. Hierbei ist zu beachten, das der Zuschuss rückwirkend erst ab Datum der Antragstellung geleistet wird. Außerdem sollte der Heimbewohner darauf achten, dass ihm ein Barbetrag bis zu einer Höhe von 110,43  Euro pro Monat zusteht.

Preise pro Monat (Grundlage: 30,42 Tage)

 

Unterkunft

Verpflegung

Pflege

Investitions-
kosten

Ausbildung

Gesamt

Pflegegrad 2

17,46 €

11,64 €

52,66 €

6,27 €

4,79 €

2.823,58 €

Pflegegrad 3

17,46 €

11,64 €

68,84 €

6,27 €

4,79 €

3.315,78 €

Pflegegrad 4

17,46 €

11,64 €

85,70 €

6,27 €

4,79 €

3.828,66

Pflegegrad 5

17,46 €

11,64 €

93,26 €

6,27 €

4,79 €

4.058,64 €

Stand 23.06.2022

Zuzahlungshöhe pro Monat (Grundlage: 30,42 Tage)

 

abzüglich Pflegekasse

Zuzahlung der Bewohner

Pflegegrad 2

770,00 €

2.053,65 €

Pflegegrad 3

1.262,00 €

2.053,65 €

Pflegegrad 4

1.775,00 €

2.053,65 €

Pflegegrad 5

2.005,00 €

2.053,65

Stand 23.06.2022

 

 

Für die Pflegegrade 2 bis 5 beträgt der Einrichtungseinheitliche Eigenanteil 27,35 Euro (bereits in den Pflegesätzen enthalten).
Zuschlag für Leistungen auf zusätzliche Betreuung gem. § 43b SGB XI (Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse): 5,63 Euro

Kurzzeitpflege (KZP)

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der pflegebedingten Aufwendungen bis zu 1.774 Euro, unabhängig vom Pflegegrad. Der Bewohner trägt die Kosten der Unterkunft, der Verpflegung und die Investitionskosten.

Zuzahlungshöhe und max. Tagesanzahl

 

tägl.
Eigenanteil

max. KZP
in Tagen

Gesamt-
Eigenanteil

Pflegegrad 2

35,37 €

30

1.061,10 €

Pfllegegrad 3

35,37 €

24

848,88 €

Pflegegrad 4

35,37 €

19

672,03 €

Pflegegrad 5

35,37 €

18

636,66 €

Stand 23.06.2022

Streitbeilegungsverfahren:

Der Heimträger/die Einrichtung nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.