Was kann man tun, um eine Inhaftierung zu vermeiden?

Eine Ersatzfreiheitsstrafe, auch Geldstrafe genannt, wird bei geringfügigen Delikten verhängt. Durch finanzielle Schwierigkeiten ist es vielen Menschen nicht möglich, die gegen sie ausgesprochene Geldstrafe zu bezahlen. Wird die Strafe nicht bezahlt, erfolgt eine Ladung zum Strafantritt! Inhaftierung droht!

Um die Haft zu vermeiden, kann sich der Verurteilte innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ladung in unserer Beratungsstelle in der Schiffdorfer Chaussee 30 melden.

Die Ersatzfreiheitsstrafe kann durch gemeinnützige Arbeit getilgt werden, wenn sie nicht bezahlt werden kann.
Vier Stunden unentgeltliche, gemeinnützige Arbeit im Lande Bremen verhindern einen Tag Haft.

In einem ausführlichen Gespräch werden verschiedene Beschäftigungsstellen im Hinblick auf die Fähigkeiten und Bedürfnissen des Verurteilten besprochen. Bei zahlreichen Beschäftigungsgebern in ganz Bremerhaven können auch leichte Arbeiten verrichtet werden. Der Verurteilte kann damit sich und den Beschäftigungsgebern helfen.

Die Kontaktaufnahme zur Geldstrafentilgung kann ohne Termin über die Sprechstunden in der Beratungsstelle der GISBU mbH erfolgen.