Das Pflegeleitbild des Jacobi-Hauses

In geselliger Runde
Gemeinsame Gesprächs- und Kaffeerunde

 

 

Wir, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jacobi-Hauses, sehen den pflegebedürftigen Menschen in seiner Individualität aus:

  • Körper, Seele, Geist und Geschichte
  • Richten unser Handeln auf die bedürfnisorientierte Begleitung und Betreuung des Einzelnen aus.
  • Beachtung der Würde des Menschen und das Recht auf Selbstbestimmung.
  • Arbeiten nach den jeweils neuesten fachlichen Erkenntnissen.
  • Erhalten die Lebensqualität.
  • Beziehen Angehörige und Bezugspersonen gerne in den Pflegeprozess mit ein.
  • Achten auf Wertschätzung, Offenheit, Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit und partnerschaftliches miteinander.
  • Ermöglichen Gespräche in Lebens- und Glaubensfragen.
  • Legen großen Wert auf einen respektvollen Umgang mit dem Tod und ermöglichen ein würdevolles Sterben. Dies ist uns möglich, da wir die Biografien unserer Hausbewohner genau kennen und schriftlich festhalten. Hat jemand bspw. gerne in Gesellschaft gelebt, wird er auch während des Sterbens nicht nicht alleine gelassen. Für jeden Verstobenen findet eine christliche Aussegnung statt, dass heißt ein Pastor oder Diakon kommt ins Haus und gibt dem Verstobenen seinen christlichen Segen, sowie eine kurze Andacht mit anschließendem Gebet des Vater Unser. Es wird ein Kreuz aufgestellt und eine Kerze angezündet

Sterbebegleitung

Hier haben unsere Bewohner und Mitarbeiter die Möglichkeit um Verstorbene zu trauern und abschied zu nehmen.
Unsere Gedenkstätte

Unter Sterbebegleitung versteht man die Unterstützung todkranker Menschen während ihrer letzten Lebensphase. In unserer Alltagssprache verwenden wir das Wort begleiten, wenn wir mit jemanden mitgehen, ihm das Geleit geben, sich zu ihm bzw. ihr gesellen. Wir sind ihm also körperlich nahe, können seine Empfindungen und Gefühle spüren. Bei uns wird niemand allein gelassen!

Aussegnung

So wie wir jeden Bewohner in unserem Haus begrüßen, wenn er zu uns kommt, so ist es für uns auch selbstverständlich, dass wir uns von jedem Bewohner wieder verabschieden, wenn er aus unserer Mitte ausscheidet. Das gilt nicht nur für Bewohner die ausziehen, sondern im gleichen Maße auch für die, die in unserer Einrichtung versterben.

Als christliche Einrichtung bietet sich für uns hier die Aussegnung als angemessene Form an. Mit dieser Feier geben wir den Verstorbenen das letzte Geleit, indem wir ihn mit dem Segen in Gottes Obhut übergeben. Damit steht der Verstorbene im Zentrum dieser Zeremonie.